Freiwillige Feuerwehr Angern an der March

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start

Wissenswertes

Begriffserklärung:

Einsatzarten:

T1 - Technischer Einsatz, Alarmstufe 1:
Bei diesen Einsätzen handelt es sich um einfache technische Einsätze wie z.B. Sturmschäden, beseitigen von Hindernissen, Auspumparbeiten u.ä.
Alarmiert wird nur die örtlich zuständige Feuerwehr.

T2 - Technischer Einsatz, Alarmstufe 2:
Unter die Alarmstufe T2 fallen Einsätze zur Menschenrettung wie z.B. nach Verkehrsunfällen oder anderen ähnlich gelagerten Unfällen.
Alarmiert wird die örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, weitere Feuerwehren, sodass insgesamt zwei hydraulische Rettungssätze eingesetzt werden können.

T3 - Technischer Einsatz, Alarmstufe 3:
Bei diesen Einsätzen handelt es sich um Einsätze mit mehrere Personen in Notlage (eingeklemmt, verschüttet,...) wie z.B. bei einem Autobusunfall, Eisenbahnunglück, Gebäudeeinsturz, u.ä.
Alarmiert werden die örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, weitere Feuerwehren, sodass insgesamt vier bis sechs hydraulische Rettungssätze eingesetzt werden können.

Die Bezirksalarmzentrale löst die Alarmstufe 1 bis 3 aufgrund der eingelangten Alarmmeldung aus. Weitere Einsatzkräfte werden nur auf Befehl des Einsatzleiters alarmiert.



B1 - Brandeinsatz, Alarmstufe 1:
Kleinere Einsätze wie z.B. Müllbehälterbrand, brennender Papierkorb, Brandverdacht, Flurbrand, u.ä.
Alarmiert wird die örtlich zuständige Feuerwehr.

B2 - Brandeinsatz, Alarmstufe 2:
Brände, bei denen 1 - 2 Löschzüge erforderlich sind oder voraussichtlich Atemschutz eingesetzt werden muss, wie z.B. Wohnungs- oder Kellerbrände.
Alarmiert wird hierbei die örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, benachbarte Feuerwehren, sodass mindestens drei Löschfahrzeuge eingesetzt werden können. Von den drei Löschfahrzeugen muss mindestens eines ein Tanklöschfahrzeug sein, zwei Fahrzeuge müssen mit Atemschutz ausgestattet sein.

B3 - Brandeinsatz, Alarmstufe 3:
Brände, bei denen 3 - 4 Löschzüge erforderlich sind wie z.B. Brand eines Wohnhauses, kleinerer Gewerbebetrieb, Dachstuhlbrand u.ä.
Alarmiert wird die örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, benachbarte Feuerwehren, sodass mindestens sechs Löschfahrzeuge eingesetzt werden können. Von den sechs Löschfahrzeugen müssen mindestens zwei Tanklöschfahrzeuge sein. Mindestens vier Fahrzeuge müssen mit Atemschutz ausgerüstet sein.

B4 - Brandeinsatz, Alarmstufe 4:
Brandeinsätze, bei denen mehr als 4 Löschzüge erforderlich sind wie z.B. Brand eines landwirtschaftlichen Objektes, Brand eines Industrieobjektes u.ä.
Alarmiert wird die örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, benachbarte Feuerwehren, sodass mindestens neun Löschfahrzeuge eingesetzt werden können. Von den neun Löschfahrzeugen müssen mindestens drei Tanklöschfahrzeuge sein. Sechs Fahrzeuge müssen mit Atemschutz ausgerüstet sein.

Die Bezirksalarmzentrale löst die Alarmstufe 1 bis 4 aufgrund von vorgegebenen Einsatzplänen oder aufgrund der Alarmmeldung aus. Weitere Einsatzkräfte werden nur auf Befehl des Einsatzleiters alarmiert.

S1 - Schadstoffeinsatz, Alarmstufe 1:
Kleinerer Schadstoffeinsatz wie z.B. eine Ölspur u.ä.
Alarmiert wird die örtlich zuständige Feuerwehr.

S2 - Schadstoffeinsatz, Alarmstufe 2:
Örtlicher Chemieunfall wie z.B. Chlorgasaustritt, kleinere Gewässerschäden, Austritt von geringeren Mengen Schadstoffen, in deren Bereich jedoch nur mit Schutzanzügen der Schutzstufe 3 gearbeitet werden kann.
Alarmiert wird neben der örtlich zuständige Feuerwehr auch noch eine weitere Feuerwehr, welche mit Körperschutzanzügen der Schutzstufe 3 ausgerüstet ist.

S3 - Schadstoffeinsatz, Alarmstufe 3:
Größerer Ölaustritt, Ölaustritt auf Gewässer, Tankwagenunfall, Chemieunfall mit größeren Umweltschäden u.ä.
Alarmiert wird hierbei die örtlich zuständige Feuerwehr und die nächstgelegene Feuerwehr mit einem Schadstofffahrzeug.

Die Bezirksalarmzentrale löst die Alarmstufe 1 bis 3 aufgrund der eingelangten Alarmmeldung aus. Weitere Einsatzkräfte werden nur auf Befehl des Einsatzleiters alarmiert.

 

 

Alarmierung:

Am Anfang von jedem Einsatz steht die Alarmierung.
Der Disponent in der Bezirksalarmzentrale Mistelbach (zuständig für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach) muss die aufgenommenen Daten zum Schadensereignis möglichst kurz und rasch an die zuständige Feuerwehr weiterleiten. Um die Mitglieder der Feuerwehr Angern zu alarmieren, hat er folgende Möglichkeiten.


Stiller Alarm:

Der Großteil der Einsätze wird mittels Stillen Alarms abgearbeitet.
Bei diesem Alarm wird ein Funksignal von der Bezirksalarmzentrale (BAZ) Mistelbach direkt zu uns ins Feuerwehrhaus geschickt. Im Feuerwehrhaus befindet sich ein Funkempfänger, welcher das Signal auswertet und die Personenrufempfänger (Pager) der Feuerwehrmitglieder anschlagen lässt.
Bereits 1993 wurden die Einsatzzahlen in Angern an der March so hoch, dass entschlossen wurde, Personenrufempfänger anzuschaffen.
Dieser gibt nach dem Signaleingang eine lautstarke Tonfolge von sich, gefolgt von einer Sprachdurchsage.
Desweiteren bekommt jedes Mitglied auf sein Mobiltelefon eine Alarm-SMS. In dieser ist die Alarmstufe sowie der Alarmierungsgrund ersichtlich.
Da dieser Alarm "still" von sich geht, wird unsere Bevölkerung so wenig wie möglich mit dem Lärm der Sirene belästigt bzw. verängstigt.
Still alarmiert werden die Meldestufen T1 und S1.


Sirenen Alarm - Vollalarmierung mittels Sirene, Pager und Alarm SMS:

Aus Kostengründen ist nicht jedes Mitglied mit einem Funkmeldeempfänger ausgestattet. Dennoch erhält jedes aktive Mitglied eine Alarm SMS. Zusätzlich, sollte die Alarm-SMS nicht zeitgerecht ausreichend viele Mitglieder erreichen, gibt es die Möglichkeit, Einsätze mit der Sirene zu alarmieren.
Generell kann gesagt werden, dass alle personalaufwendigen und zeitkritischen Einsätze mittels Vollalarmierung alarmiert werden.
Jeder Brandeinsatz wird mit Sirene alarmiert, da gerade bei Brandeinsätzen schwer abschätzbar ist, ob der Einsatz personalaufwendig oder zeitkritisch wird.
Da diese Art der Alarmierung oftmals auf Unverständnis in der Ortsbevölkerung stößt, wenn so mancher während der Nacht durch den Lärm aufgeweckt wird, möchten wir auf diesem Wege um ihr Verständnis bitten. Seien Sie sich aber sicher, dass wir auch für Sie aufstehen werden, sollten Sie Hilfe benötigen!


Telefon - Alarmierung über Telefon oder Funk zu Kleineinsätzen oder Folgeeinsätzen:

Auch in Angern hat es sich eingebürgert, dass kleinere Einsätze, welche nicht zeitkritisch sind wie z.B. ein verlegter Kanal oder kleinere Ölflecken auf einem Parkplatz direkt dem Kommandanten oder einem Feuerwehrmitglied telefonisch übermittelt wird. Diese telefonische Übermittlung verspricht allerdings nicht immer rasche Hilfe. Oftmals sind einige Kameraden nicht erreichbar, sind in der Arbeit oder haben das Mobiltelefon ausgeschaltet.
Generell sollte jeder Einsatz über den Feuerwehr-Notruf 122 gemeldet werden. Viele Mitbürger scheuen sich davor, den Notruf zu tätigen. Selbst bei Verkehrsunfällen ist es bereits vorgekommen, dass es direkt einem Feuerwehrmitglied mitgeteilt worden ist. Dieses muss allerdings anschließend genauso über den Notruf 122 die Feuerwehr alarmieren lassen. So geht oft unnötig viel Zeit verloren.

Wenn wir uns bereits im Einsatz befinden und es sollte ein weiterer Notruf für die Feuerwehr Angern in der Bezirksalarmzentrale Mistelbach einlangen, wird dieser oft über Funk direkt den im Einsatz befindlichen Mitgliedern weitergegeben. Darunter fallen Einsätze, wo das Feuerwehrhaus sowie die Fahrzeuge ohnehin besetzt sind wie z.B. Sturmkatastrophen, Hochwasser, etc.
 

Fuhrpark

Tätigkeiten

Feuerwehrjugend

Bürgerservice

Sonstiges

Anmeldung